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Glossar


Der Staatsverbrauch, der manchmal auch als Staatskonsum bezeichnet wird, entspricht dem Betrag, den die öffentliche Hand gewissermaßen in eigener Regie verbraucht. Davon zu unterscheiden sind die Staatsausgaben, welche auch Transferleistungen (Sozialausgaben, Subventionen) mit umfassen, d.h. Beträge, die wieder in den Privatsektor (Konsumenten und Unternehmen) zurückfließen und dort als privater Konsum oder private Investitionen ausgegeben werden.